EU-Fassungen von Medal of HonorEU-Fassungen von Medal of Honor und anderen Spielen indiziert. Indizierte Spiele dürfen nicht an Minderjährige verkauft werden Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im Bundesanzeiger vom 31. Dezember 2010 die letzten Indizierungen und Beschlagnahmungen des vergangenen Jahres bekannt gegeben. Gemäß der Beurteilung der BPjM wurden die europäischen Versionen der Spiele Medal of Honor, Crackdown 2, Rogue Warrior und die UK-Fassung des Action-Adventures Dead Rising indiziert. Diese Produkte dürfen somit im deutschen Raum nicht mehr beworben werden. Ein Verkaufsverbot wurde hier noch nicht ausgesprochen, allerdings werden Händler angewiesen, verstärkt wert auf eine Alterskontrolle zu legen. Medal of Honor und Dead Rising wurden im Gegensatz zu den anderen Titeln auf den sogenannten „Listenteil B“ gesetzt. Somit gehen die Prüfer davon aus, dass hier ein besonders schwerwiegender Fall von Gewaltverherrlichung oder -verharmlosung vorliegt und die Titel durch einen Richter beschlagnahmt werden könnten. Text-Quellen: schnittberichte Bild-Quelle: Chip Online
04.01.2011, 23:21 von EXG Grisu |
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Kommentare
Naja, was will man machen!?
Diese Typen sind einfach doof!
Das Beste ist ja sowieso bei der deutschen version von black ops - Das ist ab 18 und wird trotzdem noch EXTREM GESCHNITTEN!
wenn man 18 ist, ist man doch reif genug um sowas zu sehen (wenn man dies nicht schon mit 13 ist xD)!